Da sich in den vergangenen Monaten die Beschwerden insbesondere über anhaltendes Bellen von Hunden gehäuft haben und in Hohenstein bisher keine entsprechende Verordnung erlassen wurde, ist nach Recherche bei den umliegenden Kommunen eine Gefahrenabwehrverordnung zur Bekämpfung des Lärms für das Gebiet der Gemeinde Hohenstein verfasst worden.
In der Vergangenheit wurden bei Beschwerden gegen Lärm das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem HSOG und OWiG angewendet. Zur Vereinfachung und besseren Verständlichkeit auch für die Hohensteiner Bürgerinnen und Bürger ist eine Gefahrenabwehrverordnung empfehlenswert. Da gerade das Bundesimmissionsschutzgesetz sehr unübersichtlich ist.
Gefahrenabwehrverordnung zur Bekämpfung des Lärms für das Gebiet der Gemeinde Hohenstein
Beschlüsse
17.03.2014 |
Gemeindevorstand |
Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung
Hohenstein der Vorlage Nr. A2/007/2014 (Gefahrenabwehrverordnung zur
Bekämpfung des Lärms) in der geänderten Form zu zustimmen. § 3 (1) letzter Satz ist zu streichen. |
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Einstimmig beschlossen |
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25.03.2014 |
AASSK |
Wird mündlich vorgetragen. |
26.03.2014 |
HFA |
Wird mündlich vorgetragen. |