Betreff
Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre (gemeinsamer Antrag CDU, FWG und Bündnis 90/Die Grünen)
Vorlage
AN/013/2016
Art
Antrag

Die Personalkosten der Gemeinde Hohenstein sind auf das unabweisbare Maß zu begrenzen. Entsprechend der Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2016 wird der Gemeindevorstand angewiesen bis 31.12.2017 keine freien oder frei werdenden Stellen zu besetzen und keine Beförderungen vorzunehmen. Über notwendige Ausnahmen hiervon entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag des Gemeindevorstandes.

 

Weiterhin wird der Gemeindevorstand beauftragt, Personal- und Sachaufwendungen je erbrachter Dienstleistung für Weisungs- und Pflichtaufgaben zu ermitteln, die nicht über vollständig kostendeckende Gebühren finanziert werden. Soweit möglich sind diese Aufwendungen mit denen umliegender Gemeinden mit ähnlichen strukturellen Voraussetzungen zu vergleichen. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung bis spätestens 31.03.2017 vorzulegen.


Anlagenverzeichnis:

 


Die Personalkosten der Gemeinde Hohenstein sind auf das unabweisbare Maß zu begrenzen. Entsprechend der Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2016 wird der Gemeindevorstand angewiesen bis 31.12.2017 keine freien oder frei werdenden Stellen zu besetzen und keine Beförderungen vorzunehmen. Über notwendige Ausnahmen hiervon entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag des Gemeindevorstandes.

 

Weiterhin wird der Gemeindevorstand beauftragt, Personal- und Sachaufwendungen je erbrachter Dienstleistung für Weisungs- und Pflichtaufgaben zu ermitteln, die nicht über vollständig kostendeckende Gebühren finanziert werden. Soweit möglich sind diese Aufwendungen mit denen umliegender Gemeinden mit ähnlichen strukturellen Voraussetzungen zu vergleichen. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung bis spätestens 31.03.2017 vorzulegen