Betreff
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein
Vorlage
GVER/001/2014
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen am 1. Dezember 2009 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 18. November 2009 am 02. Dezember 2009 in Kraft getreten. Damit ist das bis zum 31. Dezember 2009 befristete Brand- und Katastrophenschutzgesetz zum Teil modifiziert worden. Die Neufassung des HBKG ist am 3. Dezember 2010 bekannt gemacht worden.

 

In inhaltlicher Hinsicht hat dabei der Gesetzgeber u.a. Bereiche geändert, die die Rechtsstellung der Einsatzkräfte betreffen und damit Satzungsänderungen nach sich ziehen.

Desweiteren musste eine Rechtsgrundlage für die Bereich der Jugendfeuerwehr, sowie der „Bambini“- Feuerwehr geschaffen werden.

 

Die Satzung der Gemeinde Hohenstein wurde auf Grundlage der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes neu erstellt.  


Satzungsentwurf


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form zu beschließen.