Der durch die neun Kommunen gezeichnete Gesellschaftsvertrag regelt in §
12 die Zusammensetzung, Funktion und Aufgaben des Aufsichtsrates (AR).
Gemäß § 12 Absätze 2 und 3 besteht der AR aus 27 Mitgliedern, wobei jeder
Kommanditist – also jede Stadt/Gemeinde – drei
Aufsichtsratsmitglieder entsendet.
Weiter sind für die Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder zu
bestimmen, die die Nachfolge eines regulären Mitglieds bei dessen Ausscheiden
antreten.
Für die abgelaufene Wahlzeit wurden durch die Fraktionsvorsitzenden
haben folgende Vorschläge eingereicht, dem einstimmig zugestimmt wurde.
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Mitglied |
Ersatzmitglied |
1. |
Ott, Daniel Glockengasse 12 65329 Hohenstein |
Hofmann, Dieter Parkstraße 5 65329 Hohenstein |
2. |
Petri, Jörg Am Welschbach 5 65329 Hohenstein |
Köhler, Gerold Wolfenborn 8 65329 Hohenstein |
3. |
Reischmann, Sebastian Hirsenstraße 13 65329 Hohenstein |
Hahn, Thomas Scheidertalstraße 22a 65329 Hohenstein |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein wird gebeten Mitglieder
und Ersatzmitglieder für die Entsendung in den Aufsichtsrat der BERT zu
benennen.
Die Entsendung in
den Aufsichtsrat erfolgt befristet bis zum Ende der aktuellen Wahlzeit der
Kommunalparlamente (31.03.2021).
Als Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat der EnergieRegion Taunus – Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG (BERT) werden benannt:
1. Mitglied: Ersatzmitglied:
2. Mitglied: Ersatzmitglied:
3. Mitglied: Ersatzmitglied:
01.06.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand
empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/030/2016 (Entsendung für den
Aufsichtsrat der EnergieRegion Taunus – Goldener Grund Beteiligungs-GmbH
& Co KG (BERT)) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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06.07.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |