Betreff
1. Änderung der Wasserversorgungssatzung
Vorlage
GVER/020/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach Beschluss des Gemeindevorstandes wurde die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 beauftragt.

 

Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2017 – 2019 folgende Änderung:

 

 

2014 – 2016

 

 

2017 - 2019

 

4,64 Euro

 

 

3,65 Euro

 

Die entsprechende Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 


Satzungsänderung

Kalkulation 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der 1. Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form zu.


31.08.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/056/2016 (1. Änderung der Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

Einstimmig beschlossen

 

14.09.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein die Vorlage GVER/020/2016 zu TOP 8 (1. Änderung der Wasserversorgungssatzung) auf die nächste Sitzung zu vertagen. Die Fragen der Fraktionen sollen zur HFA-Sitzung am 28.09. vorgelegt werden.

Einstimmig beschlossen

19.09.2016

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein vertagt die Vorlage auf die nächste Sitzung. Die Fragen der Fraktionen sollen zur HFA-Sitzung am 28.09.2016 vorliegen.

Mehrheitlich beschlossen

31.10.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen.