Betreff
Quartalsbericht 2-2016
Vorlage
GVER/021/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt nur noch zwei Quartalsberichte im Jahr. Dem Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses entsprechend wird der Quartalsbericht jedoch weiterhin Vierteljährlich vorgelegt.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 2/2016 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-30.06.2016 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 30.06. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile desersten Quartals gebucht, da das zweite Quartal erst Ende Juli überwiesen werden. Auch bei der Gewerbesteuerumlage war zum 30.06.2016 erst ein Quartal angefordert.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2016 gemäß Haushaltssatzung auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06. in Höhe von 4.604.923,94 EUR in Anspruch genommen.

 

 


Quartalsbericht

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 2-2016 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.


03.08.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/051/2016 (Quartalsbericht 2-2016) in der vorgelegten  Form zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig beschlossen

 

14.09.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen