Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur
vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt nur noch
zwei Quartalsberichte im Jahr. Dem Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses
entsprechend wird der Quartalsbericht jedoch weiterhin Vierteljährlich
vorgelegt.
Im beigefügten Quartalsbericht 2/2016 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-30.06.2016
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass
der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.
Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 30.06. die
Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile desersten Quartals gebucht,
da das zweite Quartal erst Ende Juli überwiesen werden. Auch bei der
Gewerbesteuerumlage war zum 30.06.2016 erst ein Quartal angefordert.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2016 gemäß Haushaltssatzung
auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06. in Höhe von
4.604.923,94 EUR in Anspruch genommen.
Quartalsbericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 2-2016 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
03.08.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung die Vorlage A1/051/2016 (Quartalsbericht 2-2016) in der
vorgelegten Form zur Kenntnis zu
nehmen. |
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
14.09.2016 |
|
Wird mündlich vorgetragen |