Neue Baugebiete in Hohenstein
1.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche bebaubaren Flächen nach dem
gültigen FNP in den Hohensteiner Ortsteilen noch zur Verfügung stehen.
2.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt gemeinsam mit den Ortsbeiräten zu eruieren, in
welchen Ortsteilen Bedarf nach Baugebieten vorhanden ist.
3.
Der
Gemeindevorstand wertet die Bedarfssituation der einzelnen Ortsteile und legt
der Gemeindevertretung einen Beschlussvorschlag mit Priorisierung vor. Dieser
soll aufzeigen welche Baugebiete in den kommenden 5 Jahren erschlossen werden
sollen.
4.
Darüber
hinaus prüft der Gemeindevorstand, ob durch den erwarteten Zuzug von Neubürgern
die Situation in den gemeindlichen Kinderbetreuungsstätten ausreichend ist.
Ggf. sind alternative Betreuungsmöglichkeiten auszuloten und entsprechende
Fördermöglichkeiten zu entwickeln, z. B. Tagespflege. Modelle hierfür wurden
u.a. in Schlangenbad, Eltville und Taunusstein entwickelt.
5.
Darüber
hinaus prüft der Gemeindevorstand, ob die vorhandene Infrastruktur den
zusätzlichen Bedarf aufnehmen kann.
6.
Nach
der grundsätzlichen Entscheidung durch die Gemeindevertretung wird der
Ankaufprozess nach den ergänzenden
Vorgaben des Hohensteiner Modells eingeleitet.
7.
Grundsätzlich
werden die Planungsprozesse erst gestartet, sofern alle Grundstückseigentümer
ihr schriftliches Einverständnis für den Verkauf der Grundflächen ausgesprochen
haben.
Anlagenverzeichnis:
Neue Baugebiete in Hohenstein
1.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche bebaubaren Flächen nach dem
gültigen FNP in den Hohensteiner Ortsteilen noch zur Verfügung stehen.
2.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt gemeinsam mit den Ortsbeiräten zu eruieren, in
welchen Ortsteilen Bedarf nach Baugebieten vorhanden ist.
3.
Der
Gemeindevorstand wertet die Bedarfssituation der einzelnen Ortsteile und legt
der Gemeindevertretung einen Beschlussvorschlag mit Priorisierung vor. Dieser
soll aufzeigen welche Baugebiete in den kommenden 5 Jahren erschlossen werden
sollen.
4.
Darüber
hinaus prüft der Gemeindevorstand, ob durch den erwarteten Zuzug von Neubürgern
die Situation in den gemeindlichen Kinderbetreuungsstätten ausreichend ist.
Ggf. sind alternative Betreuungsmöglichkeiten auszuloten und entsprechende
Fördermöglichkeiten zu entwickeln, z. B. Tagespflege. Modelle hierfür wurden
u.a. in Schlangenbad, Eltville und Taunusstein entwickelt.
5.
Darüber
hinaus prüft der Gemeindevorstand, ob die vorhandene Infrastruktur den
zusätzlichen Bedarf aufnehmen kann.
6.
Nach
der grundsätzlichen Entscheidung durch die Gemeindevertretung wird der
Ankaufprozess nach den ergänzenden
Vorgaben des Hohensteiner Modells eingeleitet.
7.
Grundsätzlich
werden die Planungsprozesse erst gestartet, sofern alle Grundstückseigentümer
ihr schriftliches Einverständnis für den Verkauf der Grundflächen ausgesprochen
haben.