Betreff
Entwicklung der Region Taunus im Rahmen der laufenden Förderkulisse LEADER
Vorlage
GVER/001/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Problem-/Sachlage:

Zentralisierung, Produktmonotonie, Gleichmacherei und rein gewinnorientiertes Konzerndenken sind die Totengräber unserer Regionen, indem sie uns, meist schleichend, die Identität, Spezialität und heimatliche Verbundenheit nehmen/abgewöhnen.“ Anerkannte Gegengewichte sind z.B. die Vielfalt sowohl in Landschaft und Natur, als auch bei Produkten und Lebensweisen in den verschiedenen Regionen. Exakt hierauf zielen die Ansätze der laufenden LEADER-Förderung ab. Neben einigen Haupterwerbslandwirten gibt es in unserer Region zahlreiche Nebenerwerbs- und auch Hobbybetriebe, die sich der Viehhaltung und -zucht widmen. In früheren Zeiten standen in nahezu jedem Ort für Viehhalter Metzgereien gleichzeitig auch als Schlachtereien zur Verfügung, bei denen auf kurzem Weg und nach individuellem Bedarf geschlachtet werden konnte. Wie bekannt, hat die Industrialisierung im Billigwettbewerb einhergehend mit Standardisierungen und hohen Auflagen nicht nur in diesem Produktionsbereich dafür gesorgt, dass in unserer Region nahezu alle Metzgereien/Schlachtereien meist vor den enormen behördlichen Hürden kapituliert und in diesem Zuge auch potenzielle Nachfolger abgewinkt haben. In gleichem Zuge hat sich die Sachlage juristisch so entwickelt, dass Schlachtprodukte der Viehhalter nur an Dritte veräußert werden dürfen, wenn sie in einem zertifizierten Schlacht-/Zerwirkbetrieb verarbeitet worden sind. Gestattet sind allerdings noch sogenannte Hausschlachtungen für den Eigenverbrauch, wobei es Bestrebungen gibt, auch hier einen Riegel vorzuschieben, was die Problematik durchaus gerade für kleine Betriebe verschärfen dürfte. Seitens zahlreicher Viehhalter besteht der Wunsch, ihre Tiere nicht in einer Großschlachterei nach entsprechend weiter Anreise in einen Pulk fremder Tiere abzugeben, sondern möglichst vor Ort nach Absprache eines individuellen Schlachttermins und Produktwunsches (von grob zerteilt über portioniert bzw. veredelt) schlachten zu lassen.

 

Projektidee:

Einrichtung der „Regionalen Schlacht- und Zerwirkstätte Aartal“ (RSZA) in der ehemaligen Metzgerei Henriettenhof in Aarbergen - Kettenbach nach den Kriterien der EU-Zertifizierung für Viehhalter aus der Taunusregion sowie den Räumen Limburg und Wiesbaden im Rahmen eines genossenschaftlichen Betriebes.

 

Bisherige Aktivitäten:

 

Im Oktober 2016 haben sich über zehn Viehhalter (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus Heidenrod, Hohenstein, Waldems und Wiesbaden getroffen, um die Problematik zu erörtern. Ergebnis war die vorstehend aufgeführte Projektidee. Ohne den für die praktische Umsetzung notwendigen Invest genau zu kennen, war den Beteiligten klar, dass dies einerseits nur mit öffentlichen Fördergeldern und andererseits nur mit kommunaler Unterstützung darstellbar ist. Folglich wurde im Rathaus in Hohenstein im Oktober 2016 zu einer Besprechung mit den Bürgermeistern Bauer (Hohenstein), Scheliga (Aarbergen) und Diefenbach (Heidenrod) sowie dem Regionalmanager Windgasse eingeladen. Letzterer legte dar, dass für ein derart zugeschnittenes Projekt durchaus gute Fördermöglichkeiten bestehen, die, wenn das Projekt in kommunaler Trägerschaft abläuft, bis zu 50% der Nettokosten ausmachen können. Die anwesenden Bürgermeister konnten von der Sinnhaftigkeit des Projektes überzeugt werden und sahen darin u.a. die Möglichkeit einer strukturellen Stärkung der Region (Wertschöpfung) sowie identitätsstiftende Wirkung durch die erweiterte Vielfalt regionaler Produkte (u.a. Hofläden), aber auch den Aspekt der Erhalt unserer agrarischen Kulturlandschaft unter naturschutzfachlichen (extensive Beweidung) und touristischen Aspekten (Offenhaltung der Wiesentäler, Weidetierhaltung). Besprechungsergebnis war, zunächst mit den Eigentümern der ehemaligen Metzgerei in Kettenbach Kontakt aufzunehmen, den Umfang der notwendigen Investitionen, den Umfang der Interessenten aus den Reihen der Viehhalter, Personalausstattung, Betriebskosten, die Haltung des Kreisbauernverbandes und die Möglichkeiten der Umsetzung im Rahmen einer Genossenschaft festzustellen. Die Ergebnisse zu den vorgenannten Punkten wurden im Rahmen einer erneuten Besprechung in gleicher personeller Zusammensetzung am 22.12.16 ebenfalls im Rathaus Hohenstein vorgetragen: - Die Eigentümer des Henriettenhofes stehen der Angelegenheit sehr positiv gegenüber, würden die Räumlichkeiten so herrichten, dass alle notwendigen Einrichtungsgegenstände installiert werden können, stellen auch Räumlichkeiten als Stallungen für kurzzeitiges Unterstellen (Beruhigen) von Tieren zur Verfügung und verlangen eine akzeptable Pachtzahlung. Eine Fachfirma für Metzgereiausstattungen war vor Ort und bezifferte die notwendigen Gesamtinvestitionen unter den Maßgaben einer EU-Zertifizierung auf rund 200.000 € brutto. Enthalten darin sind ein Viehanhänger zum Transport von Tieren bei Bedarf und ein Kühlanhänger. - Seitens des Veterinäramtes, das im Übrigen diesem Vorhaben sehr aufgeschlossen gegenüber steht, konnten aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich Gesamtzahlen herausgegeben werden, wie z.B., dass im RTK 137 Rindviehhalter registriert sind. Alleine die fünf Gallowayhalter in der Arbeitsgruppe würden jährlich rund 50 Tiere einer Schlachtung zuführen und die drei Schafhalter 65 Tiere. Zur Bedarfsermittlung und den daraus resultierenden Umsatz- / Rentabilitätsabschätzungen ist eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Für die Schlachtung (incl. grober Zerlegung) eines Stücks Großvieh sind ca. 350 €, von Schweinen, Schafen und Ziegen ca. 30 € pro Stück als Preis anzusetzen, um eine annähernde Konkurrenzfähigkeit zu den Großschlachtereien darstellen zu können. Für den verantwortlichen Betrieb der Schlachtstätte ist ein Metzgermeister unabdingbar. Drei bekannte Metzgermeister würden für eine Übergangsfrist bereit stehen, bevor eine geeignete Person gefunden ist und fest angestellt wird. Bei Arbeitsspitzen im Herbst und Winter werden ggf. zur Unterstützung des Meisters geringfügig Beschäftigte benötigt. Für die Erledigung der nicht zu vernachlässigenden Administration sowie Teile der Organisation wäre ebenfalls eine dauerhafte Besetzung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung notwendig. Die Personalkosten dürften sich zusammen auf ca. 100.000 € brutto p.a. belaufen. Ehrenamtliche Tätigkeiten der hinter dieser Projektidee stehenden Personen oder späterer Mitwirkender sowohl bei der Einrichtung der Schlachtstätte als auch des späteren Betriebes werden sicherlich notwendig sein, finden zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine Berücksichtigung, da auch nicht förderfähig. - Zur Ermittlung der Betriebskosten wurden vorhandene Daten der Eigentümer des Henriettenhofes herangezogen. Demnach ist von einem Ansatz von rund 35.000 € brutto p.a. einschließlich der Abschreibungen, aber ohne mögliche Kreditkosten für eine Teilfinanzierung der Erstinvestition, auszugehen. Der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes, Herr Kunz, wurde sowohl von Herrn Diefenbach, als auch Herrn Molter (Tierhalter) sowie Herrn Windgasse auf dieses Projekt angesprochen. Herr Kunz erklärte unisono, dass es eine letzte, privat geführte regionale Schlachtstätte im Nachbarkreis gibt, die es in diesen Zeiten zu erhalten gilt. Da Wünsche nach Sonderschlachtungen wie z.B. Schafe, oder auch besondere Wünsche an die weitere Verarbeitung der Tiere nach dem Schlachten geäußert wurden, wird der Bauernverband das Projekt unterstützen. Die Voraussetzung ist, dass sich genug Nutzer melden, die sich dann auch finanziell engagieren, um dem Projekt auch mittelfristig eine Zukunft zu geben. Herr Diefenbach hatte Kontakt mit dem Vorstand der bestehenden Vermarktungsgenossenschaft (Wildspezialitäten) in Heidenrod und teilte mit, dass man dort einer hinsichtlich des RSZA durchaus positiv gegenüber stehe, da man Synergieeffekte erkennen würde. Ein Genossenschaftsanteil beträgt dort 100 €. Investive Genossen halten 10 Anteile, also insgesamt 1.000 €. Dies wäre auch der Maßstab für die künftigen Nutzer (Viehhalter) des RSZA. Es besteht die Möglichkeit für die Kommunen, durch den Kauf von eigenen Anteilen, angedacht sind 10.000,- € pro Kommune, die Erstinvestition zu unterstützen und damit neben der Verringerung einer möglichen Kreditaufnahme durch die Genossenschaft auch eine Signalwirkung für die Fördergeber und potenzielle Genossen erzielen. An diesem Punkt wurde einvernehmlich festgestellt, bevor in dieser Sache, insbesondere hinsichtlich der Suche nach Interessenten unter den Viehhaltern der Region zur Erfassung eines Mengengerüstes, öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten entwickelt werden, zunächst die Gemeindevertretungen der Kommunen Aarbergen, Heidenrod und Hohenstein damit zu befassen. Dabei sollten vorbehaltliche Grundsatzbeschlüsse mit den nachfolgenden Bedingungen angestrebt werden: - Es müssen entsprechende Fördergelder bewilligt werden, - Es müssen mindestens 30% des notwendigen Erstinvests (also 30 % von 200.000) durch Genossenschaftsanteile sichergestellt sein. - Der Vertrag mit den Eigentümern (Rechtsnachfolgern) der Räumlichkeiten muss mindestens über 5 Jahre abgeschlossen sein, mit der Option jährlicher Verlängerung. - Dieser Beschluss muss von allen drei Gemeindevertretungen gleichlautend gefasst werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Vorliegen der jeweiligen positiven Beschlussfassungen aus den drei Gemeinden wird die notwendige Öffentlichkeitsarbeit in der gesamten Region gestartet, mit dem Ziel relativ verbindliche/belastbare Zahlen zur Ausnutzung und damit Rentabilität der Schlachtstätte zu erlangen und auch die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Genossenschaft festzustellen. Um eine möglichst große Transparenz beizubehalten, sollte die Öffentlichkeitsarbeit von den beteiligten Kommunen und den bisherigen Interessierten der AG gemeinsam strategisch angelegt, durchgeführt und auch die Ergebnisse ausgewertet werden. Zuvor sollte das Vorhaben im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung des RTK vorgestellt werden, um auch dort generelle Zustimmung und Unterstützung herbei zu führen. Dies auch angesichts eines möglichen späteren Rankings mit anderen Projekten aus dem Regionalen Entwicklungskonzept. Sollten sich die so ermittelten Zahlen und Werte im von den Gemeindevertretungen vorgegebenen Rahmen bewegen, wird ein entsprechender Förderantrag mit den Gemeinden als Projektträger formuliert und über das Regionalmanagement auf den Weg gebracht.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Projektidee „Einrichtung der Regionalen Schlacht- und Zerwirkstätte Aartal (RSZA)in der ehemaligen Metzgerei Henriettenhof in Aarbergen Kettenbach nach den Kriterien der EU-Zertifizierung für Viehhalter aus der Taunusregion sowie den Räumen Limburg und Wiesbaden im Rahmen eines genossenschaftlichen Betriebes zu und überweist die Angelegenheit an die Gemeindevertretung.  


keine 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Projektidee „Einrichtung der Regionalen Schlacht- und Zerwirkstätte Aartal (RSZA)in der ehemaligen Metzgerei Henriettenhof in Aarbergen Kettenbach nach den Kriterien der EU-Zertifizierung für Viehhalter aus der Taunusregion sowie den Räumen Limburg und Wiesbaden im Rahmen eines genossenschaftlichen Betriebes zu

.


13.02.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/006/2017 (Entwicklung der Region Taunus im Rahmen der laufenden Förderkulisse LEADER) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

13.03.2017

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

15.03.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen