Die zurzeit gültige Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein ist seit 19. November 1997 in Kraft und in einigen Teilen nicht mehr zeitgemäß.

 

Die neue Geschäftsordnung basiert auf der Muster Geschäftsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vom Januar 2017.

 

Die Einleitungsformel wurde an die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung angepasst. Die letzte Änderung der hessischen Gemeindeordnung erfolgte durch Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167).

 

In § 8 wurde eine ausdrückliche Regelung neu aufgenommen, wonach die Sitzung des Ältestenrates in der Regel nicht öffentlich stattfindet. Hierbei handelt es sich um eine Klarstellung. Auch bisher sind wir davon ausgegangen, dass diese vorbereitende Tätigkeit nicht öffentlich stattfindet.

 

Aufgrund der Neufassung des § 56 Satz 1 HGO ist ein zwingender Sitzungsturnus von zwei Monaten nicht mehr erforderlich. Entsprechend der gesetzlichen Formulierung wurde nunmehr in § 9 festgelegt, dass die Gemeindevertretung mindestens sechs Mal im Jahr zu tagen hat.

 

In § 12 wird durch eine Präzisierung klargestellt, dass auch eine Antragstellung durch Fax, Computerfax und E-Mail möglich ist.

 

Entgegen der bisherigen Regelung, die sich nur auf die mündliche Beantwortung von Anfragen beschränkt hat, wird nun generell die Erörterung der Beantwortung durch den Gemeindevorstand ausgeschlossen. Es bleibt jedoch bei der Möglichkeit, dass die Fragenstellerin oder der Fragensteller zwei Zusatzfragen stellen kann (§ 16).

 

Darüber hinaus wurden allgemeine Anpassungen an den derzeitigen Rechtsstatus vorgenommen analog der Mustersatzung.

 


Gegenüberstellung alte und neue Geschäftsordnung

Mustergeschäftsordnung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form zu.


06.03.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/023/2016 (Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

15.03.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen