Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur
vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt nur noch
zwei Quartalsberichte im Jahr.
Im beigefügten Quartalsbericht 1/2017 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.03.2017
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass
der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.
Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.03. die
Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile noch nicht gebucht, da diese
erst Ende April überwiesen werden. Auch die Gewerbesteuerumlage war zum
31.03.2017 noch nicht angefordert.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2017 gemäß Haushaltssatzung
auf 5 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.03. in Höhe von
3.984.541,15 EUR in Anspruch genommen.
Quartalsbericht 1/2017)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 01/2017 zur Kenntnis.
26.04.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/035/2017
(Quartalsbericht 01/2017) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu nehmen. |
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einstimmig beschlossen |
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10.05.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |