Betreff
Stellungnahme zur zweiten Offenlage Teilplan Erneuerbare Energien
Vorlage
GVER/006/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Das Planungsbüro SLE hat eine sachliche Stellungnahme zu den im Regionalplan Südhessen dargestellten Windvorrangflächen ausgearbeitet.

Für alle betroffenen Ortsteile wurden fachliche Begründungen, die einer Ausschlusswirkung dienen, ausgearbeitet.

Für die bereits durch genehmigte Windräder vorbelastete Windvorrangfläche 2-392a, Gemarkung Burg-Hohenstein / Heidenrod Kemel wird erneut Einvernehmen hergestellt.

 


Stellungnahme Büro SLE vom 17.Mai 2017,

Lageplan Windvorrangflächen mit Lagebezeichnung 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Stellungnahme zu den im Regionalplan Südhessen dargestellten Windvorrangflächen in der vorgelegten Form zu.


22.05.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/019/2017 (Stellungnahme zur zweiten Offenlage Teilplan Erneuerbare Energien) in der geänderten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

24.05.2017

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

24.05.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen