Das Planungsbüro SLE hat eine sachliche Stellungnahme zu den im Regionalplan Südhessen dargestellten Windvorrangflächen ausgearbeitet.
Für alle betroffenen Ortsteile wurden fachliche Begründungen, die einer Ausschlusswirkung dienen, ausgearbeitet.
Für die bereits durch genehmigte Windräder vorbelastete Windvorrangfläche 2-392a, Gemarkung Burg-Hohenstein / Heidenrod Kemel wird erneut Einvernehmen hergestellt.
Stellungnahme Büro SLE vom 17.Mai 2017,
Lageplan Windvorrangflächen mit Lagebezeichnung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Stellungnahme zu den im Regionalplan Südhessen dargestellten Windvorrangflächen in der vorgelegten Form zu.
22.05.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A3/019/2017 (Stellungnahme zur zweiten
Offenlage Teilplan Erneuerbare Energien) in der geänderten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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24.05.2017 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
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24.05.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |