Die Gewerbeüberwachungsaufgaben wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Gewerbeprüfdienst des Kreises wahrgenommen. Aufgrund einer geänderten Gesetzes- und Verordnungslage fallen die Prüfaufgaben in die alleinige Zuständigkeit der kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Die Vorhaltung eines eigenen Gewerbeprüfdienstes ist für die Kommune jedoch als ineffizient zu bezeichnen, da der Prüfungsanfall in keiner Relation zu einer entsprechenden Bereitstellung von fachlich geschulten Mitarbeitern steht. Bei einer zentralen Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis kann hier ein wesentlich höheres Maß an Fachkompetenz im Gewerbeprüfdienst vorgehalten werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Rheingau-Taunus-Kreis die Aufgaben der Gewerbeüberwachung auf Grundlage einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung für die Gemeinde übernehmen kann. Ein Muster dieser Vereinbarung ist in der Anlage beigefügt.
Im Ratsinformationssystem SessionNet
Muster öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Gewerbeüberwachung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein überträgt die Aufgaben der Gewerbeüberwachung für die Gemeinde Hohenstein in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Rheingau-Taunus-Kreis.
14.08.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage A2/005/2017 (öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Gewerbeüberwachung) in
der vorgelegten Form. |
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einstimmig beschlossen |
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04.09.2017 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
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06.09.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |