Betreff
1. Änderung der Wasserversorgungssatzung
Vorlage
GVER/020/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Für die Gebührenberechnung des Trinkwasserverbrauchs sind Wasserzähler in der Gemeinde Hohenstein eingebaut, die nach dem Mess- und Eichgesetz der Hessischen Eichdirektion alle 6 Jahre ausgetauscht werden müssen.

 

Bereits seit September 2015 gibt es für Wasserzähler erweiterte Hygienevorschriften. Der Hersteller muss die Zähler im Werk desinfizieren. Die Lagerung der Zähler ist zeitlich begrenzt. Einbauvorschriften wurden um hygienische Montagestellen, Desinfektions- Spülmaßnahmen und Dokumentationen ausgeweitet. Dadurch steigen die Kosten bei jedem Zählerwechsel.

 

Um bei einem Austausch Kosten einzusparen bzw. die Laufzeit einer solchen Messeinrichtung zu verlängern, besteht die Möglichkeit durch Stichprobenprüfungen die Eichfrist zu verlängern. Eine derartige Prüfung lohnt sich wirtschaftlich erst ab einer Größenordnung >1000 Stück.

 

Es ist verwaltungsseitig geplant, über eine interkommunale Zusammenarbeit der Wasserversorger aus Aarbergen, Hünstetten und Hohenstein, Wasserzähler anzuschaffen, die einer solchen Stichprobenprüfung Stand halten und maximal 15 Jahre in Betrieb sind.

 

Diese Wasserzähler werden aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug per Funk ausgelesen. Das bedeutet, dass die Ablesung durch den Kunden entfällt und der Verbrauch direkt in die Anwendungssoftware des Steueramtes übernommen wird.

 

Um hier eine Rechtssicherheit zu schaffen, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hohenstein in der vorliegenden Form zu ändern.

 


Satzungsentwurf  


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die 1. Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form.

 


13.09.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/086/2017 (1. Änderung der Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

08.11.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen