Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 01.01.13/2180.842853 (Welkerswasen, Bauhof)
Vorlage
GVER/024/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2016 wurde bei der Haushaltsstelle (HHSt) 01.01.13/2180.842853 eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Auszahlung obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung. 

 

Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 9.258,76 €. Hintergrund für die Mittelüberschreitung waren Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung des Geländes, welches ungeplant sowie umfangreich drainiert werden musste.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen bei der HHSt 01.01.13/2180.842853 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in gleicher Höhe bei der HHSt 01.01.13/1019.843831 (Bauhof, Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 410,00 €) zu sperren.  

 


keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der überplanmäßigen bei 01.01.13/2180.842853 (Welkerswasen, Bauhof) in Höhe von 9.258,76 Euro für das Rechnungsjahr 2016 zu.

 


 

09.10.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/091/2017 [Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 01.01.13/2180.842853 (Welkerswasen, Bauhof)] in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

06.11.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen