Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2016 wurde bei der Haushaltsstelle (HHSt) 01.01.13/2180.842853 eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Auszahlung obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung.
Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 9.258,76 €. Hintergrund für die Mittelüberschreitung waren Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung des Geländes, welches ungeplant sowie umfangreich drainiert werden musste.
Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen bei der HHSt 01.01.13/2180.842853 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in gleicher Höhe bei der HHSt 01.01.13/1019.843831 (Bauhof, Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 410,00 €) zu sperren.
keine
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Hohenstein stimmt der überplanmäßigen bei
01.01.13/2180.842853 (Welkerswasen, Bauhof) in Höhe von 9.258,76 Euro für das
Rechnungsjahr 2016 zu.
09.10.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/091/2017
[Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei
01.01.13/2180.842853 (Welkerswasen, Bauhof)] in der vorgelegten Form
zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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06.11.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |