Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2016 wurde bei der Haushaltsstelle (HHSt) 02.03.01/2159.843831 eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Auszahlung obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung.
Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 12.230,18 € und resultiert aus fehlerhafter Veranschlagung, da nicht die Brutto- sondern lediglich die Netto-Ausgaben (also abzüglich der Landeszuweisung) veranschlagt wurden.
Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen bei der HHSt 02.03.01/2159.843831 wird auf eine nicht im Haushaltsplan 2016 eingeplante korrespondierende Investitions-zuweisungen des Landes Hessen in Höhe von 35.688,10 € zurückgegriffen.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei 02.03.01/2159.843831 (TSF-W) in Höhe von 12.230,18 Euro für das Rechnungsjahr 2016 zu.
09.10.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/092/2017
[Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 02.03.01/2159.843831 (TSF-W)]
in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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06.11.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |