Herr Karl-Heinz Enders ist bereits seit mehreren Jahren als Schöffe des
Ortsgerichts Hohenstein I tätig und wurde im November 2016 erneut für die Dauer
von zehn Jahren als Ortsgerichtsschöffe ernannt. Aufgrund seiner langjährigen
Erfahrung und um auch im Ortsteil Born ein Ortsgerichtsmitglied für die
Beurkundungen vor Ort zu haben, wird empfohlen, Herrn Enders als zweiten
stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Hohenstein I
vorzuschlagen.
Laut § 15 Absatz 1 OGG ist die Ernennung von bis zu 2 Vertretern
möglich.
Von der Gemeindevertretung ist dieser Vorschlag mit mehr als der Hälfte
der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter zu beschließen.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt Herr Karl-Heinz Enders als zweiten stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht I vorzuschlagen.
28.03.2018 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/008/2018 (Ortsgericht I, 2. Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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17.04.2018 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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18.04.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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