Betreff
Ortsgericht I / 2. Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Vorlage
GVER/008/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Herr Karl-Heinz Enders ist bereits seit mehreren Jahren als Schöffe des Ortsgerichts Hohenstein I tätig und wurde im November 2016 erneut für die Dauer von zehn Jahren als Ortsgerichtsschöffe ernannt. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und um auch im Ortsteil Born ein Ortsgerichtsmitglied für die Beurkundungen vor Ort zu haben, wird empfohlen, Herrn Enders als zweiten stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Hohenstein I vorzuschlagen.

 

Laut § 15 Absatz 1 OGG ist die Ernennung von bis zu 2 Vertretern möglich.

Von der Gemeindevertretung ist dieser Vorschlag mit mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter zu beschließen.

 

 


keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt Herr Karl-Heinz Enders als zweiten stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht I vorzuschlagen.

 


28.03.2018

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/008/2018 (Ortsgericht I, 2. Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

17.04.2018

Sozialausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

18.04.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen