Nachdem der Durchführungsvertrag bereits im letzten Jahr unterzeichnet und der B-Plan in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen wurde soll nunmehr der RuheForst in Hohenstein zeitnah seinen Betrieb aufnehmen.
Um dies gewährleisten zu können müssen die folgenden Regularien beschlossen werden:
- Friedhofssatzung Hohensteiner RuheForst,
- Gebührenordnung zur Friedhofssatzung für den Hohensteiner RuheForst,
- Vertrag über die Nutzung eines RuheBiotops zur Urnenbeisetzung.
Die Beträge in der Gebührenordnung orientieren sich am Durchführungsvertrag mit der RuheForst GmbH.
Die Satzungen basieren auf geprüften und in anderen Kommunen bereits erprobten Satzungsmustern der RuheForstGmbH.
Der Gemeindevorstand stimmt diesen Satzungsentwürfen zu und empfiehlt der Gemeindevertretung ebenfalls den Satzungen in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Die Wertungsstufen in der Gebührenordnung sind zu erläutern.
Friedhofssatzung Hohensteiner RuheForst
Gebührenordnung zur Friedhofssatzung für den Hohensteiner RuheForst
Vertrag über die Nutzung eines RuheBiotops zur Urnenbeisetzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt
· der Friedhofssatzung Hohensteiner RuheForst,
· der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung für den Hohensteiner RuheForst und
· dem Vertrag über die Nutzung eines RuheBiotops zur Urnenbeisetzung
in der vorgelegten Form zu.
28.04.2018 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/049/2018
der Abt. 1 (Satzungen bzgl. RuheForst) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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16.04.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |