Die
Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert,
über den Hessischen Städte- und Gemeindebund die Ungerechtigkeiten und Probleme
mit der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung in unserer Gemeinde dem
Hessischen Landtag und der Hessischen Landesregierung darzulegen.
2. Bei dieser Darlegung ist nachdrücklich
darauf hinzuweisen, dass die sogenannten „wiederkehrenden Beiträge“ (KAG §11a)
für die Gemeinde keine Lösung darstellen, da
- unverhältnismäßig hoher Aufwand für
Installierung und Betrieb erforderlich ist
- die Gemeindestraßen als Infrastruktur zur
allgemeinen Daseinsvorsorge zählen.
3. Der Gemeindevorstand möge über den
Hessischen Städte- und Gemeindebund den Hessischen Landtag und die Hessische
Landesregierung zu einer unverzüglichen Abschaffung von KAG §11 und §11a
auffordern. Er möge vorschlagen, die dadurch entfallenden Einnahmen der
Gemeinde durch zweckgebundene Zuweisungen (zumindest teilweise) aus dem
Landeshaushalt zu ersetzen.
4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Hohenstein bekräftigt ihren Willen zu sparsamer und nachhaltiger
Haushaltsführung und zur fachgerechten Instandhaltung ihres Straßennetzes.
5. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert nach Änderung des KAG (Abschaffung/Änderung KAG § 11 und § 11a) eine Vorlage zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge) zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagenverzeichnis:
Die
Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert,
über den Hessischen Städte- und Gemeindebund die Ungerechtigkeiten und Probleme
mit der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung in unserer Gemeinde dem
Hessischen Landtag und der Hessischen Landesregierung darzulegen.
2. Bei dieser Darlegung ist nachdrücklich
darauf hinzuweisen, dass die sogenannten „wiederkehrenden Beiträge“ (KAG §11a)
für die Gemeinde keine Lösung darstellen, da
- unverhältnismäßig hoher Aufwand für
Installierung und Betrieb erforderlich ist
- die Gemeindestraßen als Infrastruktur zur
allgemeinen Daseinsvorsorge zählen.
3. Der Gemeindevorstand möge über den
Hessischen Städte- und Gemeindebund den Hessischen Landtag und die Hessische
Landesregierung zu einer unverzüglichen Abschaffung von KAG §11 und §11a
auffordern. Er möge vorschlagen, die dadurch entfallenden Einnahmen der
Gemeinde durch zweckgebundene Zuweisungen (zumindest teilweise) aus dem
Landeshaushalt zu ersetzen.
4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Hohenstein bekräftigt ihren Willen zu sparsamer und nachhaltiger
Haushaltsführung und zur fachgerechten Instandhaltung ihres Straßennetzes.
5. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert nach Änderung des KAG (Abschaffung/Änderung KAG § 11 und § 11a) eine Vorlage zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge) zur Beschlussfassung vorzulegen.