Nachdem der Hessische Landtag am 26.04.2018 den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwurf zur Beitragsfreistellung von Kostenbeiträgen zur Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bis zum Umfang von 6 Stunden täglich beschlossen hat, steht nun fest, dass die entsprechenden Regelungen zum 01.08.2018 in Kraft treten werden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einen Fördertatbestand gemäß den Regelungen in § 32c ff. HKJGB der voraussetzt, dass im Ortsgebiet bis zum Umfang von 6 Stunden täglich eine Kostenbeitragsfreistellung erfolgt. Somit werden für alle Städte und Gemeinden, die diese Regelungen umsetzen wollen, Satzungsänderungen erforderlich.
Die
geänderte Gebührenordnung
zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde
Hohenstein, die gemäß des Musters des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
erstellt wurde, wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Entwurf der Änderungssatzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form.
16.05.2018 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/060/2018 (Änderungssatzung zur Gebührenordnung
zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde
Hohenstein) in der vorgelegten Form
zuzustimmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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30.05.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |