Das Bauleitplanverfahren “RuheForst Hohenstein Untertaunus“ der Gemeinde
Hohenstein, Ortsteil Breithardt wurde in der Zeit vom 26.06.2017 bis 30.04.2018
durchgeführt. Das Verfahren soll mit Beschluss der nachfolgenden Maßnahmen
Rechtsgültigkeit erlangen.
a) Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im
Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitiger
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB
c) Beschluss der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes als Satzung gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO
d) Bekanntmachung gemäß § 10 Abs.3 BauGB
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in ihrer Sitzung vom
26.06.2017 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren “RuheForst
Hohenstein Untertaunus“ gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 04.09.2017 bis
06.10.2017 durchgeführt, parallel hierzu wurden die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB wurde vom 26.03.2018 bis 30.04.2018 durchgeführt, parallel
hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen
seitens der Bürger und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
mit der entsprechenden Abwägung zu dem Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB sind dieser Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt.
Die im o.g. Verfahren
vorgetragenen Anregungen wurden bereits in dem beigefügten Rechtsplan –
Exemplar Sitzungsvorlage eingearbeitet.
Die wesentlichen Aspekte der Hinweise entfallen auf die folgenden
Punkte:
Träger öffentlicher Belange
(TÖB): Kreisausschuss RTK
- Beachtung des dargestellten Bodendenkmales
Träger öffentlicher Belange
(TÖB): Landesverband jüdischer Gemeinden
- Beachtung jüdischer Friedhöfe oder
Begräbnisstätten
Träger öffentlicher Belange
(TÖB): Regierungspräsidium Darmstadt
- Vorkommen von Kampfmittel
Ortsbeirat Breithardt
- Keine
Bebauungsplan mit den zeichnerischen und den textlichen Festsetzungen,
Begründung
Umweltbericht
Abwägungsempfehlung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB mit Anlagen und TöB-Liste
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:
1) Die Beschlussempfehlungen zu den während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, die als Anlage beigefügt sind, werden in der, vom Planungsbüro Marcellus Schönherr, vorgelegten Form beschlossen.
2) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse wird der Bebauungsplan “RuheForst Hohenstein Untertaunus“ im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, mit Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung.
3) Die im Bebauungsplan gemäß § 81 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden im Sinne des § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.
4) Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Gemeindevorstand wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.
5) Gem. § 10 Abs. 4 BauGB ist für den B-Plan “RuheForst Hohenstein Untertaunus“ eine Zusammenfassende Erklärung zu erstellen und den Planunterlagen zu jedermanns Einsicht beizufügen.
6) Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
16.05.2018 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A3/023/2018 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bauleitplanverfahren
"RuheForst Hohenstein Untertaunus", Gemarkung Breithardt) in der
vorgelegten Form zu und empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung mit der
Beschlussempfehlung Pos. 1 – 6 zu beschließen. |
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einstimmig
beschlossen |
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28.05.2018 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |
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30.05.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |