Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bauleitplanverfahren "RuheForst Hohenstein Untertaunus", Gemarkung Breithardt
Vorlage
GVER/016/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Das Bauleitplanverfahren “RuheForst Hohenstein Untertaunus“ der Gemeinde Hohenstein, Ortsteil Breithardt wurde in der Zeit vom 26.06.2017 bis 30.04.2018 durchgeführt. Das Verfahren soll mit Beschluss der nachfolgenden Maßnahmen Rechtsgültigkeit erlangen.

a)            Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

b)           Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB

c)            Beschluss der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als Satzung gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO

d)           Bekanntmachung gemäß § 10 Abs.3 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2017 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren “RuheForst Hohenstein Untertaunus“  gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 04.09.2017 bis 06.10.2017 durchgeführt, parallel hierzu wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 26.03.2018 bis 30.04.2018 durchgeführt, parallel hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen seitens der Bürger und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit der entsprechenden Abwägung zu dem Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind dieser Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt.

Die im o.g. Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden bereits in dem beigefügten Rechtsplan – Exemplar Sitzungsvorlage eingearbeitet.

Die wesentlichen Aspekte der Hinweise entfallen auf die folgenden Punkte:

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Kreisausschuss RTK

  • Beachtung des dargestellten Bodendenkmales

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Landesverband jüdischer Gemeinden

  • Beachtung jüdischer Friedhöfe oder Begräbnisstätten

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Regierungspräsidium Darmstadt

  • Vorkommen von Kampfmittel

Ortsbeirat Breithardt

  • Keine


Bebauungsplan mit den zeichnerischen und den textlichen Festsetzungen,

Begründung

Umweltbericht

Abwägungsempfehlung gemäß §  3 Abs. 2 BauGB  und § 4 Abs. 2 BauGB mit Anlagen und TöB-Liste

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:

1)     Die Beschlussempfehlungen zu den während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, die als Anlage beigefügt sind, werden in der, vom Planungsbüro Marcellus Schönherr, vorgelegten Form beschlossen.

2)     Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse wird der Bebauungsplan “RuheForst Hohenstein Untertaunus“ im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, mit Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung.

3)     Die im Bebauungsplan gemäß § 81 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden im Sinne des § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

4)     Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Gemeindevorstand wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.

5)     Gem. § 10 Abs. 4 BauGB ist für den B-Plan “RuheForst Hohenstein Untertaunus“ eine Zusammenfassende Erklärung zu erstellen und den Planunterlagen zu jedermanns Einsicht beizufügen.

6)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.


16.05.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A3/023/2018 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bauleitplanverfahren "RuheForst Hohenstein Untertaunus", Gemarkung Breithardt) in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung mit der Beschlussempfehlung Pos.  1 – 6 zu beschließen.

einstimmig beschlossen

28.05.2018

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

30.05.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen