Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage GVER/002/2018 zu TOP 4 (Neuordnung der Abwasserlandschaft) in der geänderten Form zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass die Fragen zu Punkt 4 geklärt sind.

Die Beschlussfassung wird ergänzt um:

·      Basis für die so ermittelte Vorzugsvariante ist neben einer zukunftsfähigen Technik und der höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit auch das zu erzielende Fördervolumen durch mögliche Förderer aus Land, Bund und der EU. Die entsprechenden Fördermittel werden ausgelotet und synoptisch für die einzelnen Varianten dargestellt. Aus den so ermittelten finanziellen Randwerten der einzelnen Varianten werden überschlägige potentielle Abwasserpreise für eine Zentralkläranlage ermittelt und vergleichend vorgelegt, vorläufig ohne Berücksichtigung der notwendigen Kanalisierung in allen Ortsteilen.

·      Vereinbarungsgemäß wird vor der endgültigen Beschlussfassung zur Neuordnung der Abwasserlandschaft in Hohenstein in der Gemeindevertretung ein weiteres – unabhängiges – Ingenieurbüro mit der Überprüfung der vorgelegten Gesamtplanungen hinsichtlich Plausibilität und Kosten beauftragt.