Betreff
Planung und bauliche Umsetzung barrierefreier Bushaltestellen
Vorlage
GVER/005/2021
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Oktober 2020 haben wir in der Hess. Ausschreibungsdatenbank das Interessenbekundungsverfahren für die Planung und bauliche Umsetzung barrierefreier Bushaltestellen in Hohenstein veröffentlicht.

Gemäß § 8 des Personenbeförderungsgesetzes haben Kommunen die Aufgabe, die Belange von Menschen, die in Ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, zu berücksichtigen, indem die Haltestellen barrierefrei gestaltet werden.

Die Gemeinde Hohenstein verfügt über insgesamt 36 Bushaltestellen / teilweise mit Fahrgastwartehallen in sieben Ortsteilen. In Zusammenarbeit mit der RTV und der IGDB GmbH wurden alle Haltestellenpositionen aufgenommen und bewertet. Größte Ausbaupriorität haben auf Grund ihrer Lage Haltestellen der Kategorie 1 „hoch“. Das Fahrgastaufkommen spielt in diesem Fall nur eine untergeordnete Rolle. Die Auswertung der Ergebnisse wurde uns mit Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt. Oberstes Ziel ist es, zunächst in jedem Ortsteil mindestens eine Haltestelle (beide Richtungen) barrierefrei auszubauen. Im zweiten Schritt sollen dann auch die Haltestellen der Kategorie 2 „mittel“ ausgebaut werden. Im ersten Schritt sind alle Haltestellen zu überplanen und im zweiten Schritt sind nach einer Bedarfsanalyse auserwählte Haltestellen auszuschreiben und baulich umzusetzen, mindestens jedoch 10 Stück.

Investitionen in die Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV obliegen dem Straßenbaulastträger. Insbesondere bei innerörtlichen Haltestellen ist es somit die Aufgabe der Kommunen, für einen barrierefreien Ausbau zu sorgen. Um den Anforderungen bezüglich Warte- und Durchgangsflächen sowie der möglichst spaltarmen Anfahrbarkeit der Bordsteinkanten durch die Busse gerecht zu werden, sind umfangreiche Planungen erforderlich, teilweise auch unter Berücksichtigung von Haltestellenpositionsverlegungen. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme solle auch geprüft werden, wie die Zuwegungen der Haltestellen barrierefrei ausgestaltet werden kann.

Empfehlungen zum Entwurf und zur Gestaltung von Haltestellen sind den einschlägigen Regelwerken und Normen auf aktuellem Stand zu entnehmen.

Nach Ablauf der Frist am 22.10.2020 haben sechs Unternehmen ihr Interesse am o.g. Projekt bekundet. Alle Bewerber haben die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß bei uns eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wurden die Unternehmen um Angebotsabgabe gebeten.

Es wurden fünf Angebote abgegeben. Der Angebotsvergleich ist als Anlage beigefügt.

Die Auswertung der Angebote hat ergeben, dass das Ingenieurbüro Grandpierre & Wille aus Idstein das günstigste Angebot für die Ingenieurleistungen eingereicht hat. Die Kosten für die Vorplanung, Entwurfsplanung, Übernahme des Vergabeverfahrens, Bauleitung und Objektleitung betragen pro Haltestelle brutto 4.403,52 €. Es wird vorgeschlagen den Zuschlag des o.g. Projektes an das Ingenieurbüro Grandpierre & Wille in Idstein zu vergeben. 

 


5 Angebote

Angebotsvergleich


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein vergibt den Zuschlag für die Planung und bauliche Umsetzung barrierefreier Bushaltestellen in Hohenstein an das Ingenieurbüro Grandpierre & Wille in Idstein.

  


10.02.2021

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A2/002/2021 (Planung und bauliche Umsetzung barrierefreier Bushaltestellen) in der vorgelegten Form zuzustimmen.  

einstimmig beschlossen

22.02.2021

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

24.02.2021

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen