Inhalt
und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Es geht hierbei um die
Prüfung des dreizehnten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.
Im
Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel,
sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes
aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die
Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und
Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können.
Für
die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO).
Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die
Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.
Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsamt Taunusstein eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.
Prüfbericht
Bilanz
Die Gemeindevertretung Hohenstein nimmt den Prüfbericht zum
Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Form zur Kenntnis und erteilt dem
Gemeindevorstand Entlastung.
01.03.2023 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/026/2023
(Prüfbericht Jahresrechnung 2020) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu
nehmen und dem Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen. |
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einstimmig beschlossen |
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15.03.2023 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |