Betreff
Kommunale Bürgschaft Sportplatzbau TuS Breithardt und Zinszuschuss
Vorlage
GVER/008/2023
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

In den vergangenen Jahren wurden stetig Instandhaltungsmaßnahmen am Sportplatz Breithardt durchgeführt. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde zunehmend seitens der Firma Petri (Platzpflege) festgestellt, dass sowohl die Nähte, als auch der Belag selbst das Ende der Nutzungszeit erreicht hat.

 

Im vergangenen Sommer ergab sich aufgrund eines Hinweises des Rheingau-Taunus-Kreises die Möglichkeit, auf Platz 1 der kreisweiten „Prioritätenliste Sportplatzsanierungen“ im Rheingau-Taunus-Kreis zu springen und damit eine Realisierung der dringend anstehenden kompletten Wiederherstellung des Sportplatzes zu ermöglichen. Seitens des TuS Breithardt wurden Planungsleistungen angestoßen und Angebote eingeholt. Neben der grundhaften Sanierung des Sportplatzes soll auch die Flutlichtanlage auf LED umgestellt werden. Seitens des TuS Breithardt wurden Zuschüsse beim Land Hessen, dem Rheingau-Taunus-Kreis und dem Landessportbund eingeworben, die sich in Summe auf 130.000 Euro belaufen. Damit kann rund die Hälfte der Investitionen in Höhe von geschätzt 260.000 Euro abgedeckt werden. Es verbleibt ein vom TuS Breithardt zu deckender Anteil in Höhe von 130.000 Euro. Dieser wird (weitestgehend) kreditfinanziert seitens der NASPA gesichert. Ein Tilgungsplan ist beigefügt (dieser geht noch, wegen der vereinsseitig noch einzuwerbenden Eigenmittel, von einem Gesamtkreditbedarf von 100.000 Euro aus). Vor Abschluss des Kreditvertrages wird die finalisierte Kreditsumme der Gemeinde Hohenstein mitgeteilt und die kommunale Bürgschaft auf 80% des Kreditbetrages angepasst.

 

Analog der Vereinbarung der Gemeinde Hohenstein mit dem TGSV Holzhausen, der im Jahr 2013 den Platz mit einem neuen Belag angelegt hat, wird auch dem TuS Breithardt ein Zins- und Tilgungszuschuss in Höhe von 2.500 Euro p.a. gewährt.

 

Die Sanierung des Sportplatzes in Breithardt soll in diesem Sommer 2023 durchgeführt werden, eine Auftragsvergabe erfolgt nach Vorlage der kommunalen Bürgschaft (als Muster beigefügt), Genehmigung durch die Gemeindevertretung, Abschluss des Kreditvertrages und Genehmigung der kommunalen Bürgschaft durch die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises.

 

Mittel für den Zinszuschuss sind im Haushaltsplan 2023 vorhanden. Laufende Kosten für die kommunale Bürgschaft entstehen keine.

  


Email TuS Breithardt

Tilgungsplan

Bürgschaftsmuster 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein gewährt eine kommunale Bürgerschaft zugunsten des TuS Breithardt zur Absicherung des Kredits in Höhe von bis zu 120.000 Euro über 80% der Kreditsumme, also bis zu 96.000 Euro. Ferner wird ein Zinszuschuss in Höhe von 2.500 Euro p.a. gewährt.

 


22.03.2023

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage BGM/002/2023 (Kommunale Bürgschaft Sportplatzbau TuS Breithardt und Zinszuschuss) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

09.05.2023

Sozialausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

10.05.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen