Mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 11.04.2018 wurde nach erfolgtem Wettbewerb nach HVGT der Auftrag für die Leistungsphasen 1-3 nach §34 HOAI an das Planungsbüro Mayer Jenner Oumar vergeben. Mit Beschluss vom 25.04.2018 wurde nach erfolgter Variantenuntersuchung und deren Erklärung die Fertigung der Entwurfsplanung gemäß favorisierter Vorplanung beauftragt.
Die Erläuterung der Entwurfsplanung erfolgte in der Sitzung des Gemeindevorstandes durch den leitenden Architekten Herrn Jenner Oumar.
Auf die Baubeschreibung und Kostenberechnung gemäß Entwurfsplanung wird verwiesen. Die Kosten liegen gegenwärtig im Kostenrahmen.
Seitens des Gemeindevorstandes wird der Gemeindevertretung empfohlen der Entwurfsplanung zuzustimmen. Die zügige Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 4-9 nach § 34 HOAI einschl. der weiteren besonderen Leistungen gemäß erfolgtem HVGT Wettbewerb ist zu veranlassen.
Entwurfsplanungen Kitas Burg-Hohenstein und Holzhausen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Entwurfsplanung für die Kita Burg-Hohenstein und Holzhausen über Aar und Vergabe der Leistungsphasen 4-9 nach § 34 HOAI.
16.05.2018 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/025/2018
(Vorlage der Entwurfsplanung für die Kita
Burg-Hohenstein und Holzhausen über Aar und Vergabe der Leistungsphasen 4-9
nach §34 HOAI) in der vorgelegten Form zu beschließen |
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einstimmig
beschlossen |
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28.05.2018 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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29.05.2018
Wirtschaftsausschuss Wird mündlich
vorgetragen |
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30.05.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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