Betreff
1. Änderung Johanneswiese, Gemarkung Breithardt / Seniorenpflegezentrum
Vorlage
GVER/012/2019
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 23.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit den jeweiligen Verfahrensschritten beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 04. bis 15.03.2019.

 

Mit Schreiben vom 07.02.2019 und mit Frist zum 01.03.2019 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Der Rheingau-Taunus-Kreis und das Regierungspräsidium Darmstadt haben angekündigt noch Stellungnahmen nach Fristablauf abzugeben. Diese Anregungen werden im nächsten Verfahrensschritt berücksichtigt.

 

Das Ergebnis der Abwägung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB (Abwägungsempfehlung Blatt 1 – 11) ist in die Bauleitplanung zu übernehmen.

 


Bebauungsplan 1. Änderung Johanneswiese, textliche u. zeichnerische Festsetzungen, Abwägungsempfehlung Blatt 1 – 11, Begründung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.

 


Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt das Verfahren gem. § 3 (2) BauGB u. § 4 (2) BauGB mit den überarbeiteten Planungsunterlagen, Stand vom 15.03.2019, weiter zu betreiben.

 


18.03.2019

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A3/021/2019 (1. Änderung Johanneswiese, Gemarkung Breithardt / Seniorenpflegezentrum) in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der Gemeindevertretung das Verfahren gem. § 3 (2) BauGB u. § 4 (2) BauGB mit den überarbeiteten Planungsunterlagen, Stand vom 15.03.2019, weiter zu betreiben.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

01.04.2019

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

03.04.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen